Zeitarbeit

Zeitarbeit

Ärztliche Zeitarbeit – Flexibilität des Honorararztes und Sicherheit der Festanstellung

Die Tätigkeit als Honorararzt bot Ihnen bislang viele Vorteile: Ihre Arbeitszeiten waren flexibel, Sie hatten mit vergleichsweise wenig Bürokratie zu tun und Ihre Vergütung war sehr lukrativ. Doch das ist nun vorbei: Gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichtes gemäß § 7 Absatz 1 SGB IV ist die Beschäftigung als Honorararzt in dieser Form jetzt nicht mehr zulässig. 

Denn entscheidend für die Zulässigkeit ist, ob die jeweiligen Ärzte weisungsgebunden arbeiten oder in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Bei allen Ärzten in einem Krankenhaus ist dies immer der Fall, weil der Organisationsgrad in Kliniken naturgemäß sehr hoch ist. Weisungsgebunden waren die bislang als Honorararzt in Krankenhäusern Tätigen des Weiteren, weil sie keinen eigenen, unternehmerischen Einfluss auf das Vorgehen hatten.

Ganz konkret wurde daher folgendes Urteil gesprochen:

„Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht.“ Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).

Da die bisherigen Honorarärzte nun als Beschäftigte des Krankenhauses gelten und damit sozialversicherungspflichtig sind, können sie also nicht mehr als Selbstständige arbeiten – ihr bisheriges Arbeitsmodell als Honorararzt ist somit nicht mehr existent.  

Nicht mehr als Honorararzt tätig – was nun?

Der Bundesverband der Honorarärzte schätzt die Zahl der Honorarärzte in Deutschland auf fließende Zahlen zwischen 1.500 und 6.000. Da sie nun nicht mehr wie bisher arbeiten dürfen, benötigen diese Ärzte gute Alternativen. Hierbei kann es sich zum Beispiel entweder um den Antritt von Festanstellungen oder die ärztliche Zeitarbeit handeln.

Zeitarbeit für Ärzte bietet besondere Vorzüge – die vor allem ehemalige Honorarärzte zu schätzen wissen dürften. Denn Zeitarbeits- und Personalvermittlungsfirmen wie Facharztvermittlung.de bieten Flexibilität und Sicherheit zugleich: in Form verschiedener Einsatzorte bei Festanstellung. Denn bei Facharztvermittlung.de, dem Experten für ärztliche Zeitarbeit, sind Ärzte als Assistenzarzt, Arzt, Facharzt, Oberarzt oder Chefarzt fest angestellt – zu aus Honorararztzeiten bekannt attraktiven Konditionen.

In der ärztlichen Zeitarbeit bei Facharztvermittlung.de werden Sie als Facharzt auf Augenhöhe eingesetzt: Denn natürlich bestimmen Sie maßgeblich über Ihren nächsten Wirkungskreis mit – flexibel wie als Honorararzt. Auch auf Ihre gewohnten Einkommensstrukturen müssen Sie selbstverständlich nicht verzichten.  

Zeitarbeit für Ärzte: So profitieren Klinik-Träger und Praxen

Zeitarbeit für Ärzte ist verbindlich und fair – für beide Seiten. Neben den Ärzten profitieren auch Klinik-Träger von der ärztlichen Zeitarbeit, mit deren Hilfe sie die durch den Wegfall der Honorarärzte entstandenen Lücken schnell und effektiv schließen können. An dieser Stelle kommt Facharztvermittlung.de ins Spiel und vermittelt adäquate und bestens qualifizierte Fachärzte – schnell und passgenau für Personalplanung und Budget.

Mit Facharztvermittlung.de können Klinik-Träger in Deutschland und der Schweiz dank hervorragend koordinierter ärztlicher Zeitarbeit fortan auf die kurz- oder langfristige Zusammenarbeit mit exzellenten Medizinern vertrauen. Denn die Experten von Facharztvermittlung.de besitzen jahrelange und bestens gepflegte Kontakte zu herausragenden Ärzten. Die maßgeschneiderte und zügige Personallösung – vor allem für kurzfristige Vertretungseinsätze – ist daher dank spezialisierter ärztlicher Zeitarbeit zum Greifen nah. Vom Assistenzarzt über den Facharzt bis zum Oberarzt: Wir haben die Kontakte.

Individuell und anspruchsvoll: Arzt in der Zeitarbeit

Wenn Sie über Facharztvermittlung.de in der ärztlichen Zeitarbeit tätig werden möchten, ist der Ablauf wie folgt. Sie erhalten von Facharztvermittlung.de einen unbefristeten Arbeitsvertrag – mit Bedingungen, die Ihren herausragenden Qualifikationen als Facharzt entsprechen. Natürlich können Sie neben den Eingrenzungen durch Ihre medizinische Spezialisierung selbst mitbestimmen, wo und wie Sie eingesetzt werden möchten. Möchten Sie in Kliniken oder Praxen arbeiten, soll es Voll- oder Teilzeit sein, möchten Sie Zusatzdienste wahrnehmen oder nicht? Sie haben die Wahl.  

Selbstverständlich steht Ihnen als Arzt in der Zeitarbeit eine Lohnfortzahlung auch während Ihres wohlverdienten Urlaubs zu. In diesem Zuge ist auch der Garantielohn zu nennen: Er ist gemäß AÜG und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) geregelt. Somit ist sichergestellt, dass Sie Ärzten, die in der jeweiligen Institution festangestellt sind, im Hinblick auf Gehalt und Sozialleistungen in nichts nachstehen.

Als Arzt in der Zeitarbeit können Sie – wenn Sie wollen – viele verschiedene Chancen nutzen, ähnlich der Tätigkeit als Honorararzt. So haben Sie ggf. die Möglichkeit, sich innerhalb relativ kurzer Zeit in vielen verschiedenen Einrichtungen zu bewähren und zahlreiche Einblicke zu erhalten. Das ist vor allem für Berufseinsteiger die optimale Chance, um ihren Erfahrungshorizont in vergleichsweise kurzer Zeit stark zu erweitern.

Genauso wie unter Zeitarbeitern in anderen Berufszweigen finden sich auch unter Ärzten Mütter und Väter, die nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren und nun vor allem eine passende Arbeitszeitlösung suchen – gar nicht so einfach im Arztberuf. Für diese Fälle ist die ärztliche Zeitarbeit ebenfalls bestens geeignet: Denn unpassende Schichten oder Dienste können ausgeklammert werden – das ist vor allem für Alleinerziehende äußerst attraktiv.

Zeitarbeit: ein Arbeitsmodell mit Tradition

Zeitarbeit gibt es schon vergleichsweise lange – die ersten Vorläufer reichen in Deutschland in die 1920er-Jahre zurück. Im Jahr 1972 schließlich wurde mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) das erste Gesetz erlassen, das die Zeitarbeit verbindlich regelt: mit allen Bedingungen für beide Seiten, aber in erster Linie zum Wahren der Rechte der Arbeitnehmer.

Das AÜG gilt bis heute und ist in einer überarbeiteten Form noch immer die rechtliche Grundlage für jegliche Zeitarbeit. Daher profitieren seit dem Verbot der Tätigkeit als Honorararzt auch hochqualifizierte Fachärzte in besonderem Maße von dem AÜG und damit von allen Vorteilen der zeitgemäßen ärztlichen Zeitarbeit. Diese bietet ihnen die Chance, ihre Karriere abwechslungsreich, spannend und flexibel zu gestalten.

Schon immer galt Zeitarbeit überdies auch als Sprungbrett in eine passende Festanstellung. Denn während der Zeitarbeit können Mitarbeiter und Träger sich bereits gut kennenlernen. Der Umstieg in die wirklich adäquate Festanstellung ist somit möglich – und bestens vorbereitet.  

Diese Option bietet auch Facharztvermitllung.de: Denn wir sind neben der Vermittlung hochqualifizierter Mediziner im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung auch Spezialisten, wenn es um das passende Besetzen von Festanstellungen in medizinischen Einrichtungen geht.

Facharztvermittlung.de bietet Ihnen somit mehrere berufliche Optionen: Sie als qualifizierter Facharzt haben die Wahl.

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