Reha

Reha

Die Fachrichtung rund um die Rehabilitation

 

Definition der medizinischen Reha

Reha ist die allgemein übliche Abkürzung des Begriffs Rehabilitation. In der Medizin versteht sich darunter die Wiederherstellung der physischen und psychischen Fähigkeiten eines Patienten im Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation. Eine Reha ist in jedem Fall eine interdisziplinäre Aufgabe, die in Zusammenarbeit verschiedener Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapeuten und bei Bedarf auch Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden oder anderen Spezialisten erfolgt.

Die Reha ist nicht mit einer Kur zu verwechseln, die in der Regel dem Erhalt der Gesundheit dient. Die Reha sorgt hingegen für ihre Wiederherstellung. Ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik ist Menschen vorbehalten, die bereits unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und im Alltag körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigt sind.

Informationen zur medizinischen Reha

Seit dem Mittelalter wird für die Nachsorge einer Operation, Erkrankung oder Verletzung der Begriff Rehabilitation verwendet. Er stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Wiederherstellung“. Schon damals schloss die Reha eine umfassende Betreuung ein. Die zahlreichen verletzten Soldaten des Ersten Weltkrieges sorgten schließlich für einen verstärkten Bedarf an Reha-Maßnahmen, um den Verwundeten eine schnelle Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Die moderne Definition des Begriffs findet sich im Technical Report (668/1981) der Weltgesundheitsorganisation WHO. Darin heißt es: „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“

Reha-Maßnahmen und wann sie stattfinden

Meist wird unter Rehabilitation der Aufenthalt in einer Reha-Klinik verstanden. Aber eine Reha findet nicht zwangsläufig stationär statt. Es kommen auch nicht-medizinische Maßnahmen infrage, die zur Befähigung der beruflichen Ausübung geeignet sind, beispielsweise eine Umschulung oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Die Art der Reha richtet sich nach der Ursache der Beschwerden und wird in verschiedene Fachbereiche unterteilt. 

  • Orthopädische Reha bei Krankheiten im Bereich des Bewegungs- und Stützapparates
  • Neurologische Reha bei Schädel-Hirn-Trauma oder Schlaganfall
  • Kardiologische Reha nach Herzinfarkt oder Herzoperationen
  • Sportmedizinische Reha bei Gelenkverletzungen
  • Onkologische Reha bei Krebs
  • Psychiatrische Reha, meist bei Depressionen, Essstörungen oder Schizophrenie

Patienten müssen reha-bedürftig und reha-fähig sein. Das wird zuvor im Rahmen einer sozialmedizinischen Begutachtung ermittelt. Eine Reha-Bedürftigkeit liegt laut Krankenversicherung vor, wenn über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz medizinischer Rehabilitation erforderlich ist oder – gemäß der Rentenversicherung – der Patient den beruflichen Anforderungen behinderungsbedingt nicht entsprechen kann. Unter Reha-Fähigkeit wird der voraussichtliche Erfolg der Maßnahmen verstanden. Sie setzt eine hinreichende Belastbarkeit und Motivation seitens des Patienten voraus.

Wo wird eine Reha durchgeführt und wer übernimmt die Kosten?

Nur anerkannte Reha-Träger dürfen entsprechende medizinische Maßnahmen anbieten und durchführen. Welcher Kostenträger für eine jeweilige Maßnahme zuständig ist, orientiert sich dabei am Grund der Wiedereingliederung. Bei einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Gewährleistung der beruflichen Teilhabe zuständig. Ist die Erwerbstätigkeit aufgrund einer Krankheit bedroht, kümmert sich der Rentenversicherungsträger um die Erbringung entsprechender Leistungen. Am häufigsten sind aber die Krankenkassen und Rentenversicherung für die Kostenübernahme zuständig.

Das Reha-Konzept wird hauptsächlich in die Bereiche Medizinische Reha und Anschlussheilbehandlung unterteilt. Anschlussheilbehandlungen sind Maßnahmen, die sich unmittelbar an eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt anschließen. Sie werden innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung angetreten. Unter Medizinischer Reha wird die gezielte Diagnostik und Therapie verstanden, um Erkrankungen zu behandeln, die zu Störungen und Beeinträchtigungen im Beruf und Alltag führen können. Ihr Ziel ist die Abwendung einer körperlichen Behinderung. Grundsätzlich gilt die Regel: Reha vor Rente.

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