Qualitätssicherung

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung: Gewährleistung eines hohen Behandlungsstandards

Die Qualität der Leistungen zu sichern und stets zu verbessern – dieses Ziel verfolgen Krankenhäuser nicht nur freiwillig, sondern sind vom Gesetzgeber nach dem Sozialgesetzbuch auch dazu verpflichtet. Das erfolgt zum Beispiel intern, wobei jede Einrichtung selbst Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergreift. Dazu gehören etwa die Messung und Dokumentation der Behandlungsqualität, um genau zu bestimmen, wo Verbesserungsbedarf ist und wie eventuelle Anpassungen umgesetzt werden können. Jedes Krankenhaus arbeitet zudem nach einem eigenen Qualitätsmanagement-System (QMS). Zu den Instrumenten, die intern angewendet werden können, zählen etwa Patientenbefragungen. QMS können auch von unabhängigen Experten zertifiziert werden. Das ist von daher wichtig, als dass ein Haus zeigt, dass es bereit ist, nicht einer gewissen Betriebsblindheit zu verfallen. Es legt seine Prozesse offen in dem Bestreben, sie zu optimieren. 

Richtlinien des G-BA zur Qualitätssicherung in Kliniken

Krankenhäuser orientieren sich bei ihrem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA legt die Anforderungen an die Qualitätssicherung nach den gesetzlichen Vorgaben möglichst einheitlich und sektorenübergreifend fest – das heißt, sowohl für die vertragsärztliche Versorgung als auch die Krankenhausversorgung.
Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren im Krankenhausbetrieb gibt es zum Beispiel für:

  • therapeutische und diagnostische Herzkathetereingriffe
  • die Vermeidung von Wundinfektionen nach der Operation und nosokomialen Infektionen 
  • die Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen

Außerdem gelten für Krankenhäuser folgende G-BA-Richtlinien betreffend: 

  • Fortbildungspflichten für Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten 
  • Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes 
  • Mindestmengen für bestimmte planbare Leistungen
  • Inhalte der jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte

Qualitätssicherung: Öffentliche Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Bei der externen vergleichenden Qualitätssicherung nehmen Prüfstellen die Qualität 

Vertretern der Krankenkassen, Krankenhausgesellschaften der Länder und den Landesärztekammern zusammen. 

Durch die einheitlich angewandten Standards ist ein Vergleich zwischen den verschiedenen Häusern möglich. Transparenz ist hier zentral: Viele Ergebnisse finden sich in den veröffentlichten Qualitätsberichten der Krankenhäuser wieder. Das hilft auch Patienten bei der Krankenhauswahl für eine bestimmte Behandlung. Sie finden Antworten auf Fragen wie: Was umfasst das Leistungsangebot? Wie schneidet die Klinik in bestimmten Bereichen ab? Wo ragt ein Krankenhaus besonders heraus? Zu lesen sind die Qualitätsberichte in den Kliniksuchmaschinen der Krankenkassen und ihrer Verbände, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie auf den Websites von Patientenorganisationen. 
Nicht nur Patienten profitieren von den Qualitätsberichten. Auch Vertragsärzte und Krankenkassen orientieren sich an ihnen, um Empfehlungen geben zu können. Und die Kliniken selbst haben durch die Qualitätsberichte die Möglichkeit, sich nach außen zu präsentieren. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den Inhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte, die jedes Jahr Ende Januar veröffentlicht werden. 

Außerdem gibt es im Auftrag des G-BA auch noch einen allgemeinen Bericht, verfasst vom IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen). Dieser Report vermittelt einen umfangreichen Überblick über die Behandlungsqualität der deutschen Krankenhäuser generell. 

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