Psychotherapeutenkammer

Psychotherapeutenkammer

Psychotherapeutenkammern – die Interessensvertretungen der Psychologen

Psychotherapeutenkammern sind die als Körperschaften es öffentlichen Rechts organisierten Selbstverwaltungen der Pychotherapeuten. Sie existieren derzeit in 12 Bundesländern und sind die Interessensvertretung der in den einzelnen Ländern praktizierenden Therapeuten. Die Mitgliedschaft bei der Kammer ist Pflicht. Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammern der Länder sind vielfältig. So legen sie etwa die beruflichen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Berufsordnung fest, sorgen für eine ethisch und wissenschaftlich fundierte Berufsausübung der Psychotherapeuten und fördern die interdisziplinäre Kooperation mit anderen Heilberufe. Zusammengefasst beinhalten die Aufgaben der Psychotherapeutenkammern der Länder folgende Bereiche: 

  • Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens der Berufsausübung (u.a. Satzung der Landespsychotherapeutenkammer, Berufsordnung, Beitragsordnung)
  • Wahrung beruflicher Belange (Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Förderung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung, der Qualitätssicherungsmaßnahmen und Innovationen in der Gesundheitsversorgung sowie der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
  • Stellungnahmen und Vermittlung von Gutachtern
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Förderung der Prävention psychischer Störungen und der Rehabilitation psychisch kranker Menschen
  • Vermittlung bei Streitigkeiten unter Psychotherapeuten sowie zwischen Psychotherapeuten und Patienten
  • Patientenberatung

Obendrein umfassen die Aufgabenfelder noch diverse andere Bereiche, wie etwa die Bildung von Fachausschüssen zu berufsrelevanten Fragestellungen, Erteilung von Auskünften gegenüber der Öffentlichkeit und die Erstellung von Statistiken. 

Psychotherapeutenkammer auf Bundesebene: Die BPtK

Neben den Landes-Psychotherapeutenkammern gibt es die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit Sitz in Berlin, wo quasi alle Fäden zusammenlaufen. Die Bundespsychotherapeuten ist ein rechtsfähiger Verein – keine Körperschaft des öffentlichen Rechts –und dient als zentrale Arbeitsgemeinschaft. Die 2003 gegründete BPtK vertritt 52.000 psychologische Psychotherapeuten bundesweit, und ihr gehören alle 12 Psychotherapeutenkammern an. Der Zweck der BPtK ist der ständige Erfahrungsaustausch unter den Psychotherapeutenkammern, die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten und die gemeinsame Vertretung ihrer Anliegen.

Die Aufgaben der BPtK gestalten sich wie folgt: 

  • Stärkung der Zusammengehörigkeit aller Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • Beratung der Landespsychotherapeutenkammern und Förderung des Meinungs- und Erfahrungsaustausches zwischen den Kammern der Länder
  • Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen stärken und Unterrichtung einzelnen Kammern über die Entwicklungen im Gesundheitswesen
  • Schaffung von einheitlichen Regelungen, sei es im Bereich der Berufspflichten und der Grundsätze im Arbeitsalltag
  • Vertretung der Belange der Berufsangehörigen und der Psychotherapie gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik, den Institutionen des Gesundheitswesens, den Bundesbehörden, den Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf Bundesebene sowie gegenüber den europäischen Institutionen
  • Förderung der Psychotherapieforschung und der wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen der Psychotherapie
  • Förderung der psychotherapeutischen Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Einsatz für eine Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Berufsausübung, die den psychotherapeutischen Arbeitsbedingungen angemessen ist und den psychotherapeutischen Prozess fördert
  • Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung
  • Veranstaltungen von Tagungen
  • Pflege der Beziehungen zu ausländischen und internationalen Organisationen und Institutionen sowie Vertretung der beruflichen, berufspolitischen und wissenschaftlichen Belange der Psychotherapeuten
  • Einsatz für innovative Versorgungsformen und für eine gesundheitswissenschaftlich ausgerichtete stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (Public Health)

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