Praxisform

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Praxisform: Wie sich Ärzte niederlassen können

Sich als Arzt niederzulassen und eine Praxis zu gründen ist mit zahlreichen Entscheidungen verbunden.  Die wichtigste ist neben dem Standort die Praxisform. Ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft: Jede Form hat ihre Vorzüge. Doch die Entscheidung darf sich nicht ausschließlich daran orientieren, ob man sich selbst als Teamplayer oder eher Einzelgänger betrachtet. Aspekte wie Finanzierung, Arbeitszeitgestaltung und Verwaltungsaufwand müssen ebenfalls ins Kalkül gezogen werden bei der Auswahl der passenden Praxisform. 

Die Einzelpraxis: Freiheit gepaart mit Verantwortung

Eine Einzelpraxis ist für viele Ärzte, die sich niederlassen möchten, besonders attraktiv. Es ist mit 58 Prozent die am häufigsten gewählte Praxisform in Deutschland. Der Arzt ist hier selbstständiger und unabhängiger Unternehmer und hat absolute Entscheidungsfreiheit – sei es bei der Gestaltung seiner Arbeitszeiten oder auch der medizinischen Ausrichtung und besonderen Handschrift. Mit der Freiheit kommt jedoch auch die volle Verantwortung, zum Beispiel für die Kosten für Praxisräume, Angestellte und Ausstattung. Der Verwaltungsaufwand ist hoch, was gerade für jüngere Ärzte eine besonders Herausforderung darstellt, da sie im Medizinstudium und in den ersten Berufsjahren nicht die Unternehmerrolle erlernen. Und auch, wenn die Arbeitszeiten und Sprechstunden flexibel gestaltet werden können, ist die Führung einer eigenen Praxis sehr zeitaufwändig, sodass mitunter das Familienleben darunter leidet und eine Tätigkeit in Teilzeit nur schwer zu verwirklichen ist. 

Doch völlig allein auf weiter Flur muss ein Arzt mit Einzelpraxis wiederum nicht sein: Wer etwa eine bestehende Praxis übernimmt, kann für einen gewissen Zeitraum vor der Übernahme bei seinem Vorgänger mitarbeiten, seine Patienten und Arbeitsabläufe kennenlernen und Informationen von dem erfahrenen Kollegen erhalten. Das erleichtert den Anfang erheblich. Wer später den Austausch mit Kollegen vermisst, hat die Möglichkeit, Weiterbildungsassistenten in der Praxis auszubilden, weitere Ärzte anzustellen oder mit anderen Medizinern in der Umgebung zu kooperieren mittels eines Praxisnetzes. 

Gemeinschaftspraxis: Gemeinsam ist man weniger allein

Während die Praxisform Einzelpraxis die populärste ist, wählen auch viele die der Gemeinschaftspraxis: Davon gibt es in Deutschland immerhin 20.000. Bei dieser Praxisform gehört der unmittelbare Austausch zum Konzept. In der Gemeinschaftspraxis, auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt, arbeitet der Arzt mit Kollegen derselben oder auch einer ergänzenden Fachrichtung zusammen. Zwar ist jeder in seiner medizinischen Tätigkeit unabhängig, doch wird alles Weitere geteilt: das Personal, die Räume, die Einrichtung, aber auch der Patientenstamm – und abgerechnet wird über dieselbe Abrechnungsnummer. Die Kooperation in einer Gemeinschaftspraxis hat folgende Vorteile: 

  • Ersparnis von Kosten
  • Weniger Organisations- und Verwaltungsaufwand
  • Individuelle Arbeitseinteilung
  • Erhöhung der Fachkompetenz
  • Möglichkeit des fachlichen Austauschs und der Einholung einer Zweitmeinung
  • Erweiterung des Leistungsangebots

Viele Ärzte mit Familie arbeiten gern in einer Berufsausübungsgemeinschaft, da nicht die gesamte Verantwortung auf ihren Schultern lastet und sie nicht ständig präsent sein müssen – zumindest, wenn sie sich die Praxis mit Kollegen derselben Fachrichtung teilen, die einspringen, wenn man verhindert ist. Aber auch, wenn die Gemeinschaftspraxis viele Vorteile birgt, so kann es vor allem zwischenmenschlich zu Konfliktsituationen kommen. Schließlich ziehen alle an einem Strang und müssen sich in puncto Mitarbeiterführung oder Ausgaben einig sein. Daher sollte sich ein Arzt, der die Chance hat, eine Partnerschaft in einer Gemeinschaftspraxis einzugehen, gut überlegen, ob die Chemie stimmt – und zwar fachlich, persönlich und auch in Bezug auf Werte oder Ziele. Außerdem sollte vereinbart werden, wie mit gegebenenfalls auftretenden Konflikten umgegangen wird.

Praxisgemeinschaft: Gemeinsame Ressourcennutzung

Die Form der Praxisgemeinschaft ist ein Mittelweg zwischen Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxis. Hier schließen sich mehrere Vertragsärzte zusammen, um gemeinsam Räumlichkeiten, Geräte und Personal zu nutzen und so Kosten zu sparen, die in einer Einzelpraxis allein getragen werden müssten. Der Unterschied zur Gemeinschaftspraxis: Sie praktizieren komplett unabhängig voneinander und jedes Praxismitglied erstellt seine eigenen Abrechnungen und hat einen eigenen Patientenstamm. Tatsächlich ist eine Überschneidung der Patienten nur in einem sehr geringen Maße erlaubt (20 Prozent). Auch besteht im Gegensatz zur Berufsausübungsgemeinschaft keine gemeinschaftliche Haftung der Gesellschafter, wenn ein Behandlungsfehler auftritt. Die Gründung einer Praxisgemeinschaft muss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angezeigt werden, ist aber nicht genehmigungspflichtig durch den Zulassungsausschuss. Auch das unterscheidet die Praxisgemeinschaft von der Gemeinschaftspraxis: Dort muss eine Genehmigung durch den Zulassungsausschuss erfolgen. Grundsätzlich eignet sich die Praxisgemeinschaft für alle, die sich gern niederlassen möchten, aber die hohen Kosten einer Einzelpraxis scheuen und bereit sind, vorhandene Ressourcen zu teilen. Auch ist der Weggang eines der Partner kein Problem: Er nimmt seine Patienten einfach mit. Doch so unkompliziert eine Praxisgemeinschaft klingt, birgt sie doch ein paar Tücken. So muss alles strikt getrennt werden, sowohl die Karteien als auch alle Korrespondenz. Aufgrund der separierten Patientenstämme darf kein Informationsaustausch über Behandlungen stattfinden. Und die Aufteilung der Räumlichkeiten sowie wer wann welche Geräte nutzt, erfordert eine minutiöse Planung. 

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