Patientenverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung: Das Recht auf Selbstbestimmung 

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, die formuliert werden kann, um spätere Behandlungsschritte durch Ärzte festzulegen. Sie kommt zum Tragen, wenn derjenige aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche selbst zu artikulieren. Die Patientenverfügung informiert also Mediziner und Angehörige darüber, wie vorgegangen werden soll, wenn sich die Person in einem kritischen Zustand befindet. Seit 2009 sind Patientenverfügungen in Deutschland gesetzlich geregelt. Ärzt*innen müssen den darin enthaltenen Wünschen Folge leisten, sonst begehen sie eine Körperverletzung und machen sich strafbar. 

Der Inhalt einer Patientenverfügung

Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung sehr präzise formuliert ist. Sollte sich etwas ändern, lässt sie sich jederzeit überarbeiten, und auch handschriftliche Nachträge werden akzeptiert, wenn diese mit einem Datum versehen sind. Dem Patienten bleibt es also unbenommen, bestimmte Erläuterungen hinzuzufügen, die er als wichtig erachtet. 

Die Patientenverfügung sollte in jedem Fall alle typischen Krankheitszustände abdecken, in denen jemand nicht mehr selbst über seine Behandlung entscheiden kann. Dazu zählen: 

  • Todesnähe
  • Unheilbare Krankheit im Endstadium
  • Hirnschäden
  • Koma
  • Demenz

Leidet der Patient bereits an einer chronischen Erkrankung, ist es ratsam, diese in die Verfügung aufzunehmen und anzugeben, welche Maßnahmen im Ernstfall gewünscht sind oder ausdrücklich abgelehnt werden. 

Folgende Fragen muss die Patientenverfügung beantworten:

  • Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden?
  • Soll eine künstliche Ernährung eingestellt werden?
  • Soll eine künstliche Beatmung eingestellt werden?
  • Sollen starke Schmerzmittel verabreicht werden?

Des Weiteren beinhaltet eine Verfügung die Beweggründe für die Entscheidung über bestimmte Schritte. Die Person kann auf die eigenen Ansichten eingehen, seien sie religiös oder moralisch motiviert. Ändern sich gewisse Sichtweisen oder Meinungen, so können auch Streichungen und Bearbeitungen vorgenommen werden. Alles, was im Zweifel dem Bevollmächtigten oder Betreuer hilft, den Willen zu ermitteln, ist hilfreich.

Arzt berät bei der Erstellung der Verfügung

Patientenverfügungen sollten grundsätzlich mit der Unterstützung eines Arztes erstellt werden. Insbesondere der Hausarzt weiß über den Gesundheitszustand seiner Patient*innen am besten Bescheid und assistiert dabei, die Verfügung zu schreiben und gegebenenfalls anzupassen. Laien fehlt zumeist die nötige Expertise, insbesondere in Bezug auf die medizinische Bedeutung von lebensverlängernden Maßnahmen. So fehlt oft das Bewusstsein für die Tragweite bestimmter Entscheidungen.
Die Ärztekammer bietet Musterformulare für Patientenverfügungen an, und auch im Internet gibt es Vorlagen zum Herunterladen. Diese können eine Orientierung geben, dennoch bleibt eine Verfügung eine hochindividuelle Angelegenheit. Die Muster können als Formulierungshilfe dienen, können aber selten die konkreten Wünsche einer Person abdecken. Sinnvoll ist neben der ärztlichen Beratung auch das Einbeziehen von Angehörigen, welche die Erklärung überdies als Zeugen unterschreiben können.

Ist eine Patientenverfügung nicht eindeutig oder sogar keine vorhanden, muss der mutmaßliche Wille ermittelt werden. Dies kann in einem Konflikt für den behandelnden Arzt resultieren, denn Fürsorgepflicht und Selbstbestimmungsrecht müssen vereinbart werden. In solchen Fällen werden Angehörige und Betreuer*innen gefragt, ob der Patient seine Vorstellungen in der Vergangenheit schon mal geäußert hat und wie seine Einstellung ist zu bestimmten Maßnahmen.

 

Ethische Konflikte bei der Patientenverfügung

Grundsätzlich betrachten Ärzte eine Verfügung als wichtiges Instrument des mündigen Patienten: Sie erhält dessen Autonomie über seine Einwilligungsfähigkeit hinaus. Doch ungenaue Formulierungen und Verlautbarungen ohne jegliches Hintergrundwissen stellen Mediziner allzu oft vor ein ethisches Dilemma. Es ist vielleicht nicht klar ersichtlich, auf welche Situationen der Patientenwille konkret angewendet werden soll, ob sich dieser Wille geändert hat und wie sich die Verfügung konkret umsetzen lässt. Insbesondere, wenn der Patient eine Vorlage aus dem Internet verwendet oder seine Wünsche nur ungenau formuliert hat. Muss gemutmaßt und interpretiert werden, entsteht bei Ärzten und Angehörigen gleichermaßen eine große Unsicherheit. Ein Beispiel: Schon das Einsetzen einer Magensonde zur künstlichen Ernährung gehört zu den „lebensverlängernden Maßnahmen“ – letztere werden aber vielleicht pauschal vom Patienten abgelehnt. Dabei ist das Einsetzen der Sonde eine medizinische Notwendigkeit. Eine schwierige Situation für den behandelnden Arzt.

Überdies werden Patientenverfügungen meist in einem Zustand erstellt, in dem Gebrechen noch in weiter Ferne liegen. Die Wünsche können sich im Lauf der Zeit noch erheblich ändern, ohne dass der Verfasser diese Änderungen in seiner Verfügung festhält. Auch daraus ergeben sich nicht selten ethische Konflikte. 
Der beratende Arzt ist gefragt: Er sollte dem Patienten unbedingte Genauigkeit ans Herz legen sowie dazu, das Schriftstücks regelmäßig zu aktualisieren. Darüber hinaus sollte der Arzt, der bei der Erstellung hilft, zur Bestimmung einer Vorsorgevollmacht raten. Dabei handelt es sich um eine Vertrauensperson, die im Zweifelsfall entscheiden kann, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist. 

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