Notarztschein

Notarztschein

Notarztschein: Anspruchsvolle Weiterbildung für Fachärzte 

Wer als Facharzt auch Noteinsätze fahren möchte, muss zunächst die sogenannte Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erwerben – generell bekannt als Notarztschein. Für manche Fachgruppen ist der Notarztschein tatsächlich Pflicht, beispielsweise für Anästhesisten. Doch auch viele Allgemeinmediziner, Internisten oder Chirurgen entschließen sich für den Erwerb des Scheins. Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Ärzte haben schlicht ein Interesse an der Notfallmedizin und möchten sich auf diesem Gebiet engagieren. Andere sind in ländlichen Regionen tätig, in denen Notarztdienste sonst nicht besetzt werden können. 

Notarztschein für Fachärzte: die Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sind in den meisten Bundesländern wie folgt: 

  • 24 Monate Weiterbildungszeit in der unmittelbaren Patientenversorgung,
    davon mindestens 6 Monate Weiterbildung in der Intensivmedizin, in der Anästhesiologie oder der Notaufnahme
  • Teilnahme am Notarztkurs
  • Teilnahme an mindestens 50 Einsätzen unter Anleitung eines Notarztes, wobei in mindestens 20 Einsätzen notfall- beziehungsweise intensivmedizinisches Handeln im Sinne des Weiterbildungsinhaltes zur Anwendung kommen muss

Gewisse Abweichungen bei der Zulassung für den Notarztschein existieren dennoch von Bundesland zu Bundesland. Diese lassen sich bei der zuständigen Landesärztekammer erfragen.

Der Notarztkurs vermittelt Wissen rund um Noteinsätze

Die Weiterbildung zum Notarzt umfasst 80 Stunden und kostet zwischen 800 und 1000 Euro. Anbieter sind das Deutsche Rote Kreuz oder private Träger. Viele Kliniken bezahlen den Kurs oder gewähren zumindest Sonderurlaub für dessen Dauer. Beim Notarztkurs stehen folgende Themen auf dem Lehrplan:

  • Atemwegsmanagement
  • Kardiopulmonale Reanimation
  • Gynäkologische und pädiatrische Notfallsimulation
  • Notfall-EKG-Diagnostik
  • Anlage von Thoraxdrainagen am Tiermodell
  • Planspiele zur Bewältigung von Großschadenslagen
  • Technische Rettung aus Unfallfahrzeugen oder über einen Drehleiterkorb in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Darüber hinaus werden in der Notarzt-Weiterbildung organisatorische und einsatztaktische Grundlagen unterrichtet, wie zum Beispiel:

  • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Strukturen des deutschen Rettungsdienstes sowie Indikationen der verschiedenen Rettungsmittel
  • Einsatzarten, insbesondere Primär-, Sekundäreinsatz, Interhospital- und Schwerlasttransport, Infektionstransport, Neugeborenentransport
  • Aufgaben und Struktur einer Leitstelle, der Alarmierungswege und Alarmierungsmittel
  • Besonderheiten und Kontraindikationen bei ambulanter notärztlicher Versorgung
  • Möglichkeiten einer ambulanten Weiterversorgung durch Hausarzt, sozialpsychiatrischen Dienst, spezialisierte ambulante Palliativversorgung oder Sozialstation
  • Maßnahmen zum Eigenschutz und zum Schutz von Patienten und Dritten an einer Einsatzstelle
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung von Sekundärtransporten, auch unter intensivmedizinischen Bedingungen
  • Hygienemaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Patienten in Notfallsituationen

Prüfungsanmeldung für den Notarztschein

Die Teilnehmer lernen überdies alles über die korrekte Untersuchung von Notfallpatienten, wie etwa deren Positionierung und Herstellung der Transportfähigkeit, das Vornehmen einer Akutanamnese sowie die Erkennung kritischer und lebensbedrohlicher Zustände. Die angehenden Notärzte müssen alle erworbenen Kompetenzen in einem Logbuch festhalten, welches sie bei der Prüfungsanmeldung für den Notarztschein vorlegen. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer. Die Prüfung ist überaus umfangreich und anspruchsvoll, und es ist ratsam, sie möglichst bald nach Ende des Notarztkurses abzulegen, um die erlernten Inhalte noch besser abrufen zu können. 

Freiberuflich mit Notfallschein praktizieren: Das ist zu beachten

Viele Fachärzte mit Notarztschein arbeiten freiberuflich beziehungsweise parallel zu ihrer Anstellung an einem Krankenhaus oder in einer Praxis. Dafür benötigen sie eine Nebentätigkeitserlaubnis ihres Arbeitgebers. Einkünfte aus der notärztlichen Tätigkeit müssen selbstverständlich versteuert werden. Zudem ist es wichtig, dass freiberuflich arbeitende Notärzte eine hinreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Nicht in jedem Bundesland gilt nämlich das Amtshaftungsprinzip, und selbst dort ist eine Berufshaftpflichtversicherung von Vorteil, um auf der sicheren Seite zu sein. Tatsächlich geht aus Studien hervor, dass sich freiberufliche Notärzte oftmals überschätzen und mitunter sogar 48 Dienststunden durcharbeiten. Nicht nur geht dies an die eigene Substanz, sondern durch den unweigerlichen Konzentrationsverlust durch Übermüdung können auch gefährliche Fehler passieren. 
Ein einheitliches Vergütungssystem für Notärzte gibt es nicht. In manchen Bundesländern können sie über den Träger abrechnen. In anderen rechnen sie bei Privatpatienten über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab sowie bei gesetzlich Versicherten über die Kassenärztliche Vereinigung. Auch bei Vergütungsfragen steht die Landesärztekammer beratend zur Seite.

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