Mindestlohn

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Was Ärzte über den Mindestlohn wissen müssen

Mindestlohn geht Ärzte nichts an? Das stimmt – wenn ein Arzt als Angestellter arbeitet. Doch wenn er eine eigene Praxis betreibt, hat er es mit dem Mindestlohn zu tun, sobald er eine Reinigungskraft auf 450-Euro-Basis einstellt. Auch eine Telefonkraft als Minijobber könnte den Mindestlohn erhalten. Deshalb ist es für Ärzte, die mit ihrer eigenen Praxis zugleich Unternehmer sind, wichtig, sich mit dem Thema Mindestlohn gründlich zu befassen.

Laut Definition handelt es sich beim Mindestlohn um ein vom Staat oder von Tarifparteien festgelegtes Arbeitsentgelt, das ein Beschäftigter als Minimum für seine Arbeitsleistung erhalten muss. Eine Mindestlohnregelung kann sowohl beim Stundensatz als auch beim Monatslohn einer Vollzeitbeschäftigung Anwendung finden. Der gesetzlich geregelte Mindestlohn gilt in den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Gemäß Mindestlohngesetz wird die Höhe des Mindestlohns alle zwei Jahre angepasst. 2019 liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro pro Stunde. Ab 2020 soll der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunden angehoben werden.

Der Mindestlohn bietet vor allem Arbeitnehmern, die eine relativ schwache Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber haben, Schutz vor Ausbeutung. Außerdem beinhaltet der Mindestlohn den Gedanken, dass Armut trotz Arbeit verhindert werden muss. Stattdessen soll durch die eigene Erwerbstätigkeit ein gewisser Lebensstandard gehalten werden können.

Wem nützt der Mindestlohn?

Vor allem Aushilfskräfte und Arbeitnehmer, deren Gehalt tariflich geregelt ist, profitieren vom Mindestlohn. Wer in einem privaten Haushalt oder in einer Arztpraxis zum Beispiel als Reinigungskraft beschäftigt ist, erhält den allgemeinen Mindestlohn von, Stand 2019, 9,19 Euro pro Stunde. Zusätzlich sind diese Angestellten unter anderem unfallversichert, sofern sie über die Minijob-Zentrale ordnungsgemäß angemeldet sind.

Von der gesetzlichen Mindestlohn-Regelung profitieren Personen, die einen Minijob bzw. einen 450-Euro-Job ausüben und Menschen, die in einem tariflich regulierten Berufsfeld tätig sind. Wer also einen 450-Euro-Jobber einstellt, kann anhand der Mindestlohn-Regelung genau ausrechnen, wie viele Stunden dieser im Monat tätig sein darf. Bei dem aktuellen Mindestlohn von 9,19 Euro wären dies zum Beispiel rund 49 Stunden.

Der Mindestlohn hat allerdings auch Einschränkungen. Nicht alle Personengruppen profitieren von dem Schutz, den er bietet. So gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Dasselbe gilt für Auszubildende jeden Alters sowie Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung, nachdem sie ihre Arbeitslosigkeit beendet haben. Praktikanten und ehrenamtlich Tätige fallen ebenfalls nicht unter das Gesetz zum Mindestlohn.

Rund um den Mindestlohn

Es gilt für einige Berufsgruppen oder Branchen ein eigener Mindestlohn. So dürfen etwa Pädagogische Mitarbeiter nie weniger als 15,72 Euro pro Stunde verdienen, mit Bachelor wären es 15,79 Euro. In der allgemeinen Zeitarbeit liegt der gesetzliche Mindestlohn seit 2019 bei 9,49 Euro im Osten und bei 9,94 Euro im Westen. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit liegt damit ebenfalls leicht über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, den zum Beispiel 450-Euro-Jobber im allgemeinen Sektor erhalten.

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Das ist klar: Ärzte müssen sich mit dem Mindestlohn nur im Hinblick auf ihre Angestellten befassen. Ihr eigenes Gehalt messen sie an anderen Maßstäben – zum Beispiel, ob es ihrer hohen und anspruchsvollen Leistung in ausreichendem Maß gerecht wird. Die Stellschraube dazu finden qualifizierte Assistenzärzte, Ärzte, Fachärzte, Oberärzte und Chefärzte bei Facharztvermittlung.de – dem auf Ärzte spezialisierten Personalvermittler. 

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