Medizinrecht

Medizinrecht

Medizinrecht: Sammelbegriff aller medizinischen Leitlinien und Gesetze

Der Begriff Medizinrecht umfasst gleich mehrere Bereiche: Zum einen handelt es sich um die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, von Ärzten untereinander sowie von Medizinern und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Somit umfasst das Medizinrecht alle schuldrechtlichen Aspekte der Ärztehaftung
Unter das Medizinrecht fallen zum anderen aber auch jegliche öffentlich-rechtlichen Regelungen, die für die ärztliche und zahnärztliche Berufsausübung relevant sind. Dazu gehören beispielsweise die Approbation sowie die jeweilige Berufsordnung der Ärztekammer. Auch die Honorierung von Medizinern bei Privatpatienten durch die Gebührenordnung gehört zum Medizinrecht. 

Die verschiedenen Bereiche des Medizinrechts

Darüber hinaus spielt das Sozialversicherungsgesetz im Medizinrecht eine Rolle, etwa beim Thema Kassenzulassungen, welche Ärzte dazu berechtigt, ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Auch die sogenannte Meldepflicht ist Bestandteil des Medizinrechts: Mediziner sind dazu verpflichtet, bestimmte hochansteckende Krankheiten – wie zum Beispiel Cholera, Masern oder Covid-19 – unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden. 

Nicht zuletzt fällt unter das Medizinrecht das sogenannte Gesundheitsrecht. Dieses umfasst unter anderem folgende Bereiche: 

  • Krankenhausrecht
  • Recht der Pflegeberufe
  • Recht der Apotheken
  • Pharmarecht


Bestimmte Gesetze und Rechtsverordnungen haben im Medizinrecht eine besonders große Bedeutung. Zu nennen sind hier: 

  • Patientenrechtegesetz
  • Medizinproduktegesetz
  • Arzneimittelgesetz

Mehr Mündigkeit für Patienten im Medizinrecht

Das Patientenrechtegesetz wird von vielen Patientenverbänden als wichtiger Vorstoß betrachtet. Es trat 2013 in Kraft. Auch vorher hatten Patienten Rechte im Medizinrecht, aber das Patientenrechtegesetz fasste diese erstmals zusammen. Es soll die Position von Patienten gegenüber Leistungserbringern – etwa Ärzte oder Kliniken – stärken und ihnen zu mehr Mündigkeit verhelfen. Das Patientenrechtegesetz beinhaltet die Aufklärungspflicht durch den Arzt sowie die Ausgestaltung der Dokumentation. Zudem besteht ein Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankenakte. 

Medizinproduktegesetz setzt Maßstäbe in Herstellung und Handel 

Das Medizinproduktegesetz regelt im Medizinrecht die Abgrenzung von Medizinprodukten von reinen Arzneimitteln. Es schreibt die Zertifizierung von Produkten wie Kathetern, medizinischen Instrumenten, Verbandstoffen Trägerstoffen, Infusionen oder auch Softwareprodukten nach europäischen Standards vor. Das Medizinproduktegesetz legt dazu entsprechende Richtlinien fest. Will also ein Hersteller oder Händler ein Produkt vertreiben oder einsetzen, benötigt er eine Zertifizierung eines Mitgliedslandes, um im gesamten EU-Raum damit handeln zu können. Das Medizinproduktegesetz soll Erkrankte vor möglichen Gefahren schützen. In dessen Rahmen dürfen auch Straf- und Bußgeldverfahren angestrengt werden, sollte sich ein Produkt als gesundheitsgefährdend herausstellen. 

Arzneimittelgesetz: Medikamente auf dem Prüfstand

Das Arzneimittelgesetz regelt wiederum im Rahmen des Medizinrechts eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung. Geprüft werden die Sicherheit eines Präparats, seine Wirksamkeit und Qualität. Generell schreibt das Arzneimittelgesetz jegliche Umgangsformen mit Medikamenten vor unter folgenden Gesichtspunkten: 

  • Definition der Arzneimittel sowie deren Anwendungsbereich
  • Sondervorschriften
  • Kennzeichnungen und Verbote von Arzneimitteln
  • Pflicht zur Beilegung einer Packungsbeilage
  • Herstellung von Arzneimitteln
  • Zulassung von Arzneimitteln
  • Schutz des Menschen bei klinischen Prüfungen
  • Sicherung von Kontrolle und Qualität
  • Überwachung (zum Beispiel Probenahme)
  • Ein- und Ausfuhr der Arzneimittel
  • Haftung für Arzneimittelschäden

Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz gelten als medizinrechtliche Ordnungswidrigkeit, bei schweren Vergehen sogar als Straftat. Diese werden dann auch entsprechend geahndet. 

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