Krankengymnastik

Krankengymnastik

Der Fachbereich der Bewegungstherapie

 

Definition der Krankengymnastik

Die Krankengymnastik wird als Teilbereich der Physiotherapie verstanden und kann die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederherstellen, verbessern oder erhalten. Durch gezielte äußerliche Anwendungen können zudem eingeschränkte Körperfunktionen beseitigt oder präventiv vermieden werden.

Der Begriff wird zunehmend von der Bezeichnung „Bewegungstherapie“ abgelöst, da schließlich nicht nur Kranke von den Übungen des Fachbereichs profitieren.

Hintergrund der Krankengymnastik

Aus einer gesellschaftlich allgemein anerkannten Bewegungstherapie entstand Ende des 19. Jahrhunderts die sogenannte Heilgymnastik, aus der später die professionelle Krankengymnastik mit ihren unterschiedlichen Behandlungsmethoden wurde. Seit einer umfassenden Änderung des Berufsrechts 1994 wird der international übliche Begriff Physiotherapeut benutzt. Physiotherapie ist der Oberbegriff für die Physikalische Therapie und die Bewegungstherapie, er schließt auch andere Therapieformen ein, wie etwa Manuelle Therapie, Bobath, Lymphdrainage, Massagen und Bäder.

Einige Verfahren der Krankengymnastik sind wesentlich älter. Massagen und Heilbäder beispielsweise blicken auf eine jahrtausendealte Tradition. Der Arzt entscheidet über die Notwendigkeit einer Behandlung. Liegen behandlungsbedürftige Beschwerden vor, können Orthopäden, Allgemeinmediziner, Chirurgen, Hautärzte, Internisten, Zahnärzte, HNO-Ärzte und Neurologen Krankengymnastik verordnen.

Aufgaben der Krankengymnastik

Krankengymnastik repariert keine Funktionsstörung. Sie zeigt dem Patienten, wie er selbst im Alltag mit seinen Beschwerden umgehen kann. Durch das Erstellen eines Eigenübungsprogramms kann der Betroffene auch während sowie nach der Behandlung langfristig gegen seine Probleme vorgehen. Krankengymnastik kann darüber hinaus neben dem Erhalten und Wiederherstellen der Beweglichkeit Schmerzen lindern und beispielsweise durch Gleichgewichtsübungen für Gangsicherheit sorgen, Gelenke stabilisieren oder Schwindelgefühle beseitigen. Generell kann dieser Teilbereich der Physiotherapie:

  • Beweglichkeit durch aktive und funktionelle Übungen fördern
  • Versteifung oder Schmerzen durch passive Mobilisation vermeiden
  • geschwächte Muskeln durch kräftigende Übungen zur Haltungs- und Koordinationsverbesserung stärken
  • verspannte Muskeln zur Wiederherstellung optimaler muskulärer Voraussetzungen entspannen
  • Übungen zur Unterstützung der Atmung (Lockerung, Mobilisation, Sekretlösung, Erleichterung der Atmung) anleiten

Krankengymnastische Anwendungen können mit oder ohne Gerät durchgeführt werden. Gerätegestützte Krankengymnastik ist ein unverzichtbarer Bestandteil insbesondere in der Rehabilitation nach Gelenkverletzungen, Knochenbrüchen und Operationen. Der Physiotherapeut kann hier die motorische Kontrolle und Stabilität ebenso zielgerichtet und individuell einüben wie die Kraft und Ausdauer.

Tätigkeitsbereich der Krankengymnastik

Bei folgenden Beschwerden wird Krankengymnastik häufig von Medizinern verordnet und von Physiotherapeuten erfolgreich angewendet: 

  • Schmerzen
  • Migräne
  • Verspannungen
  • Bewegungseinschränkungen
  • Sportverletzungen (Prellung, Zerrung, Muskelfaserriss)
  • Verkürzte oder verhärtete Muskulatur
  • Gleichgewichtsprobleme
  • Verklebte Narben
  • Koordinationsprobleme
  • Arthrose
  • Bandscheibenvorfälle
  • Rheuma
  • Fehlstellung der Wirbelsäule
  • Fehlhaltung
  • Schlaganfall
  • Parkinson
  • Gelenkersatz

Die Krankengymnastik umfasst eine Vielzahl an Behandlungsmethoden und Techniken, die auf das gesamte Bewegungssystem des Körpers einwirken. Die Therapie setzt sich meist aus einer Kombination der folgenden Komponenten zusammen:

  • Mobilisations- und Dehnübungen
  • Kräftigungsübungen
  • Gleichgewichtsübungen
  • Wahrnehmungsübungen
  • Entspannungsübungen
  • Atemübungen

Der Heilmittelkatalog bestimmt, welche Behandlung sinnvoll ist und schreibt auch den Umfang der Therapie vor. Sind nach den verordneten Therapiesitzungen aus medizinischen Gründen noch weitere Behandlungen notwendig, darf der Arzt auch diese verschreiben. Über die individuelle Behandlung entscheidet der Physiotherapeut nach einer ersten Sitzung.

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