Kassenzulassung

Kassenzulassung

Kassenzulassung: Der Weg zur eigenen Praxis

Die Kassenzulassung oder kassenärztliche Zulassung ist die Berechtigung eines Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes, seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) und somit über die gesetzliches Krankenversicherungen abzurechnen. Wer die Kassenzulassung nicht hat, ist dazu folglich nicht berechtigt. Privatärzte rechnen direkt mit Privatpatienten ab und brauchen keine Kassenzulassung. 

Durch die Kassenzulassung wird man als Vertragsarzt automatisch Mitglied in der jeweiligen KV und darf sich dort, beispielsweise bei Wahlen, engagieren. 

Eine Kassenzulassung bringt auch Pflichten mit sich. 

  • Der Vertragsarzt muss die vertraglichen Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung einhalten.
  • Präsenzplicht. In der Praxis muss der Arzt regelmäßig zugegen sein und Sprechstunden abhalten
  • Er verpflichtet sich zur persönlichen Leistungserbringung
  • Er muss am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV teilnehmen

Stationen bis zur Kassenzulassung

Um eine Zulassung als Vertragsarzt zu erhalten, ist ein Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) notwendig. Zudem sollte im Vorfeld nachgeprüft werden, ob es dort, wo die Praxis gegründet werden soll, auch ein freier Arztsitz vorhanden ist. Wo es Arztsitze gibt, hängt von der Bedarfsplanung in einer Region ab. Diese wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ermittelt. Die Informationen über freie Arztsitze ist daher auch über die KVen erhältlich. 

Um ins Arztregister eingetragen zu werden, muss ein Arzt über die Approbation verfügen und einen erfolgreichen Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Facharztausbildung vorweisen können. 

Der Eintrag ins Arztregister muss bei der KV des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Diese Unterlagen gehören zum Antrag:

  • das ausgefüllte Antragsformular der KV
  • Geburtsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Zeugnisse über bisherige ärztliche Tätigkeit und bestandene Prüfungen
  • Urkunde über die Facharztanerkennung
  • Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen

Der nächste Schritt ist der Antrag auf Kassenzulassung. Diese erfolgt beim örtlichen Zulassungsausschuss. 

Folgende Unterlagen müssen für den Antrag auf die Kassenzulassung eingereicht werden:

  • das ausgefüllte Antragsformular (erhältlich bei der KV)
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Bescheinigungen über die ärztlichen Tätigkeiten, die seit der Approbation ausgeübt wurden
  • unterschriebener Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis

Kassenzulassung von Region abhängig

Für die Kassenärztliche Zulassung ist dann der Standort der Praxisgründung wichtig. Handelt es sich um einen offenen Planungsbereich – darf also der Praxissitz frei gewählt werden? Oder ist der Wunschstandort für die künftige Praxis in einem Planungsbereich mit Überversorgung? Dann ist eine Niederlassung nur möglich durch die Übernahme der Praxis eines anderen Arztes. Ansonsten ist dieses Gebiet nämlich für weitere Kassenzulassungen gesperrt. Für solche Fälle existiert eine (freiwillige) Warteliste bei der zuständigen KV. 

Für einen Praxissitz mit der dazugehörigen Kassenzulassung empfiehlt sich, früh mit Suche und Recherche zu beginnen. Wer in absehbarer Zeit keine Kassenzulassung in einem derzeit gesperrten Planungsbereich erhalten wird, dem stehen noch Alternativen offen: 

  • Als angestellter Arzt in einer bestehenden Praxis arbeiten
  • Job-Sharing als Junior-Partner oder als Angestellter eines Arztes derselben Fachgruppe
  • Gründung einer Privatpraxis
  • Übernahme bzw. Kauf einer Praxis

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