Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Gemeinsamer Bundesausschuss: Wichtigstes Entscheidungsgremium für die Gesundheitspolitik

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land. Er gibt Richtlinien heraus, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmen, bei der mehr als 70 Millionen Bundesbürger versichert sind. Damit legt der G-BA fest, welche medizinischen Versorgungsleistungen von der GKV erstattet werden. Außerdem beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens. 

Dem Gremium gehören die wichtigsten Akteure des Gesundheitswesens an, somit hat der G-BA einen großen Einfluss auf die Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Aufgrund dieses Einflusses ist der Ausschuss nicht unumstritten und wird mitunter als „kleiner Gesetzgeber“ oder auch als „Zulieferer für das Bundesgesundheitsministerium“ bezeichnet. 

Die Geschichte des Gemeinsamen Bundesausschusses

Gegründet wurde der Gemeinsame Bundesausschuss 2004 im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Fünf bisher nebeneinander agierende Ausschüsse wurden fortan im G-BA gebündelt: 

  • Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
  • Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
  • Der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie
  • Der Koordinierungsausschuss
  • Der Ausschuss Krankenhaus

Bereits in den 1920er-Jahren entstand das Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland. Im Reichsausschuss Ärzte und Krankenkassen wurde zum Beispiel entschieden, welche Medikamente verordnungsfähig sind und welche nicht. In der Bundesrepublik wurden daraus die Bundesausschüsse. In einem von ihnen verhandeln (verhandelten? Oder +“seitdem“) Ärzte und Zahnärzte mit den Kassen, ein weiterer ist zuständig für Psychotherapeuten, es gibt (gab?)einen Ausschuss für die Krankenhäuser sowie einen übergeordneten Koordinierungsausschuss. Die Aufgaben dieser Organisationen gingen 2004 in den G-BA (+über? ein?), um die Strukturen zu verschlanken und die Selbstverwaltung noch weiter zu stärken. 

Aufbau und Entscheidungsmacht des G-BA

Folgende vier Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen gehören dem G-BA an: 

  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Die Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Der GKV-Spitzenverband

Neben den vier Trägerorganisationen sind Patientenvertreter an allen Beratungen beteiligt. Diese sind antragsberechtigt, haben jedoch keine unmittelbare Stimmberechtigung.

In neun Unterausschüssen diskutieren und beschließen die Mitglieder des G-BA Richtlinien, welche dann dem Bundesgesundheitsministerium übergeben werden, wo sie schließlich auf ihre juristische Richtigkeit überprüft werden. Was den Inhalt betrifft, nimmt das Ministerium keinen Einfluss: Dem G-BA obliegt die Gestaltung von Behandlungsrichtlinien, Medikamentenversorgung und Qualitätssicherung. Des (Das) Gesundheitsministerium gibt lediglich den Rahmen vor. 

Kontroversen um den Gemeinsamen Bundesausschuss

Während die Bildung des G-BA eine Entlastung für die Bundespolitik darstellt, gibt es auch Kritik an der Institution. Neben Argumenten, seine Macht sei zu groß und nicht ausreichend demokratisch legitimiert, gibt es den Vorwurf, der G-BA arbeite zu langsam, insbesondere bei Beschlüssen über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Innovationen würden dadurch ausgebremst. Diese vorgeworfene Behäbigkeit versuchte der G-BA in einer Stellungnahme 2021 zu widerlegen mit der Aussagen, der Ausschuss habe im ersten Jahr der Corona-Pandemie allein 79 Sonderregelungen beschlossen. Als weitere Errungenschaften gelten die Videosprechstunde beziehungsweise Krankschreibung per Video sowie den nicht-invasiven Bluttest auf Trisomien in der Pränataldiagnostik als Kassenleistung. Letzterer Beschluss ist wiederum sehr umstritten, da er zu noch mehr Schwangerschaftsabbrüchen bei einem Trisomie-Befund führen könnte. 

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