Facharztprüfung

Facharztprüfung

Facharztprüfung: Letzte Prüfung auf dem Weg zum Facharzttitel

Das Examen ist nicht die letzte Hürde, die Fachärzte auf dem Weg zu ihrem Titel nehmen müssen: Sie müssen auch noch die Facharztprüfung bestehen. Sie schließt den langen Weg über das Medizinstudium und Tätigkeit als Arzt in Weiterbildung ab. 

Voraussetzungen für die Facharztprüfung

Zur Facharztprüfung darf sich nur anmelden, wer eine Mindestausbildungszeit der Facharztausbildung hinter sich gebracht hat. Je nach Fachrichtung und Weiterbildungsordnung der entsprechenden Landesärztekammer ist eine Ausbildungsdauer von vier bis sechs Jahren erforderlich für die Prüfungsanmeldung. Laut Bundesärztekammer sind sie gewöhnlich wie folgt: 

  • Allgemeinmedizin 60 Monate
  • Anästhesiologie 60 Monate
  • Chirurgie (Allgemeinchirurgie) 72 Monate
  • Innere Medizin 60 Monate
  • Neurologie 60 Monate
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 60 Monate
  • Radiologie 60 Monate

Die Weiterbildungsordnung bestimmt sowohl Dauer als auch Inhalte der Facharztausbildung, welche während der Assistenzzeit in einem Logbuch dokumentiert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Behandlungen, Untersuchungsmethoden, Eingriffe und OPs sowie erworbenen fachspezifischen Kenntnissen, die während der Facharztausbildung erfolgt sein müssen. Die Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung sind: 

  • Erfüllung der Mindestweiterbildungszeiten
  • Erfüllung der Weiterbildungsinhalte
  • Facharztzeugnis

Zeugnis des auszubildenden Arzt für die Facharztprüfung

Nicht zu vergessen die dritte Voraussetzung: die Bescheinigung der Facharztreife durch den ausbildenden Arzt. Diese erstellt er in Form eines Facharztzeugnisses, in dem alle erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten beschrieben werden. Enthalten ist zudem eine Beurteilung der Leistungen und eine Einschätzung der Eignung des angehenden Facharztes. Das Zeugnis hat folgende Bestandteile: 

  • Grund für die Ausstellung des Zeugnisses
  • Name und Geburtstag des auszubildenden Arztes
  • Zeitraum der Facharztausbildung inklusive der wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit)
  • Fehlzeiten sollten erwähnt werden, inklusive wenn diese bedeutend sind
  • Beschreibung der Praxis oder des Klinikums, in dem die Weiterbildung absolviert wurde
  • Darstellung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
  • die Inhalte der Weiterbildungsordnung sollten aufgeführt werden
  • besondere Fähigkeiten und erworbene Kenntnisse sollten erwähnt werden.

Die Anmeldung zur Facharztprüfung bei der Landesärztekammer sollte zwei Monate vor dem Termin erledigt werden. Zur Anmeldung benötigt ein Mediziner diese Unterlagen:

  • Anmeldeformular (kann in der Regel online abgerufen werden)
  • Arbeitszeugnisse aller durchlaufenen Ausbildungsstätten (inklusive der dort abgeleisteten Untersuchungszahlen)
  • Logbuch der Landesärztekammer (in dem jährlich die Untersuchungszahlen sowie die Gespräche mit dem für die Weiterbildung verantwortlichen Arzt dokumentiert werden)

Mindestens 14 Tage vor der Prüfung erhalten die Kandidaten die Einladung dazu. 

So verläuft der Tag der Facharztprüfung

Für den Prüfungstag empfiehlt es sich, genügend Zeit für die Anreise einzuplanen. Der Personalausweis muss unbedingt mitgenommen werden. Das Prüfungskomitee setzt sich einem Vorsitzenden und drei Prüfern zusammen. Diese sind Fachärzte des abzunehmenden Faches. Diese werden per Zufallsverfahren ausgewählt. Das Komitee wird bei Nichtbestehen und anschließender Wiederholungsprüfung komplett ersetzt, um Befangenheit zu vermeiden. Die Facharztprüfung erfolgt mündlich und dauert 30 bis 45 Minuten. Die Fragen der Prüfer basieren auf der Weiterbildungsordnung sowie den erworbenen Fähigkeiten des Prüflings. Dieser muss beweisen, dass er in Diagnostik und Therapie auch komplexe Sachverhalte versteht und meistern kann. Dem Arzt werden zum Beispiel Röntgenbilder oder Labordaten vorgelegt, die er bewerten soll, oder er soll über neue Entwicklungen in seinem Fachgebiet berichten. Damit soll der sogenannte Facharztstandard erfasst werden. Für die Facharztprüfung werden keine Noten erteilt, sondern wird mit einem „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. 

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