Bundesärztekammer

Bundesärztekammer

Bundesärztekammer: Wichtigste Organisation für Ärzte in Deutschland 

Die Bundesärztekammer ist als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland. Hier werden die beruflichen Interessen aller Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland vertreten.

Die Aufgabengebiete der Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer ist eine Arbeitsgemeinschaft aus den 17 deutschen Ärztekammern und wirkt aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsprozess der Gesellschaft mit. Daher entsteht in der Bundesärztekammer auch eine bürgernahe sowie verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik. 

Zu den Kernaufgaben der Bundesärztekammern gehören:

  • Die Sicherung einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung
  • Die Vermittlung des Erfahrungsaustausches zwischen den Landesärztekammern
  • Die Pflege von Kontakten zur Bundesregierung, dem Bundesrat und den Parteien
  • Die Förderung der ärztlichen Fortbildung
  • Die Herstellung von Beziehungen zur medizinischen Wissenschaft sowie zu ärztlichen Vereinigungen im Ausland
  • Die Sicherung der Einheitlichkeit der ärztlichen Berufspflichten
  • Die Definition der Inhalte, Ziele und Dauer der Weiterbildungsordnung

So setzt sich die Bundesärztekammer zusammen

Gegründet wurde die Bundesärztekammer im Jahr 1947, als sie aus der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorging. Ein Arzt gehört der Bundesärztekammer an, weil er ein Pflichtmitglied der Ärztekammer des Bundeslandes ist, in dem er tätig ist. Die Ärztekammern wiederum bilden die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, also die Bundesärztekammer. Dabei ist die Bundesärztekammer keine Körperschaft, sondern ein nichteingetragener Verein. 

Einmal im Jahr findet der Deutsche Ärztetag statt. Dieser wird – als Hauptversammlung der Bundesärztekammer – auch das „Parlament der Ärzteschaft“ genannt. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten vertreten die Bundesärztekammer und werden von den Teilnehmern des Deutschen Ärztetag gewählt. Ihre Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre. 

Geschichte der Bundesärztekammer 

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren zunächst Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Vorläufer der Bundesärztekammer – zumindest in Westdeutschland. Für Ärzte in der früheren DDR konnte erst nach der deutschen Wiedervereinigung mit dem Aufbau einer demokratischen ärztlichen Selbstverwaltung begonnen werden. 

Heute gibt es 17 Ärztekammern in den Ländern, weil in Nordrhein-Westfalen ursprünglich zwei Ärztekammern entsprechend den damaligen beiden Landesteilen gebildet wurden. Die eigentliche Geburtsstunde der heutigen Bundesärztekammer war eine Kammertagung der westdeutschen Kammerpräsidenten im Juni 1947. Hier wurde beschlossen, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die alle westdeutschen Ärztekammern umfasst. So sollten einheitliche Rechtsverhältnisse aller Ärzte in den neu gebildeten Ländern hergestellt werden.

Die Entwicklung der Bundesärztekammer schritt fort, sodass nach der Wiedervereinigung 1990 das Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung in ganz Deutschland umgesetzt werden konnte. Im Jahr 1997 feierte die Bundesärztekammer ihr 50-jähriges Bestehen. Der Hauptsitz der Bundesärztekammer wurde über die Jahre mehrfach verlegt. Seit dem Jahr 2004 hat sie ihren Hauptsitz in Berlin. 

Die Bundesärztekammer als Arbeitgeber

Die Bundesärztekammer ist nicht nur ein Selbstverwaltungsorgan für Ärzte, sondern zudem ein möglicher Arbeitgeber für Mediziner. Denn Ärzte, die ihre Karriere nicht in der Arbeit am Patienten sehen, können sich auch in einem der ärztlichen Selbstverwaltungsorgane betätigen. Aktuelle Stellenanzeigen veröffentlicht die Bundesärztekammer zum Beispiel auf ihrer Website.

Die Bundesärztekammer stellt unter anderem Ärzte als Referenten für verschiedene Felder ein. Sie können zum Beispiel in dem Dezernat Versorgung und Bevölkerungsmedizin eingesetzt werden. Dort bearbeiten die bei der Bundesärztekammer angestellten Ärzte Fragestellungen aus dem jeweiligen Themengebiet, arbeiten in Gremien der Bundesärztekammer mit und repräsentieren die Bundesärztekammer nach außen. Um direkt für die Bundesärztekammer zu arbeiten, muss entweder ein Medizinstudium oder ein Studium der Gesundheitswissenschaften, der Sozialwissenschaften oder ein vergleichbarer Studiengang abgeschlossen worden sein. Folglich muss jemand, der für die Bundesärztekammer arbeitet, nicht unbedingt Arzt und somit Mitglied der Bundesärztekammer sein.

Wer als Arzt für die Bundesärztekammer arbeiten möchte, sollte sich darüber hinaus mit den Strukturen des deutschen Gesundheitssystems bestens auskennen, belastbar sein und sich gut präsentieren können. Außerdem sollten Bewerber methodisch und analytisch sehr stark sein. Denn die Arbeit bei der Bundesärztekammer stellt Anforderungen an Ärzte, die sich in vielen Punkten von denen im täglichen Praxisalltag unterscheiden.

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