Brutto-Netto-Rechner

Brutto-Netto-Rechner

Hier brauchen Sie keinen Brutto-Netto-Rechner: Facharztvermittlung.de hat die besten Jobs für Ärzte

Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Dies ist oftmals eine der wichtigsten Fragen, die sich Arbeitnehmer stellen, bevor sie einen neuen Job antreten oder in eine Gehaltsverhandlung gehen. Für alle Arbeitnehmer finden sich standardisierte Brutto-Netto-Rechner von diversen Anbietern im Internet.

Ärzte hingegen, die tariflich bezahlt werden, nutzen zusätzlich zum Brutto-Netto-Rechner den Tarifrechner vom Marburger Bund. Hier wählen Ärzte ihren Tarifvertrag, die Entgeltgruppe sowie die Berufserfahrung aus und erhalten dann eine Aussage zu ihrem zu erwartenden Entgelt. Zusätzlich können natürlich auch Ärzte den Brutto-Netto-Rechner verwenden, der für alle Arbeitnehmer verlässliche Auskünfte gibt.  

Für Ärzte ist es besonders wichtig, sich vorab mit den Aussagen eines Brutto-Netto-Rechners auseinanderzusetzen, da sie in der Regel zu den höheren Einkommensgruppen zählen. Je höher das Einkommen, umso größere Unterschiede können die benötigten Angaben wie der Jahresfreibetrag oder die Kirchensteuer ausmachen. Deshalb gilt für Ärzte: Rechnen vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages.  

Wenn alles ganz klar sein soll, ohne einen eigenen Aufwand, wie das Bedienen des Brutto-Netto-Rechners betreiben zu müssen, wenden Ärzte auf Jobsuche sich an den auf Ärzte spezialisierten Personalvermittler Facharztvermittlung.de. Denn hier nennen qualifizierte Fachärzte ihre Gehaltsvorstellungen – auf Wunsch auch netto – und Facharztvermittlung.de macht sich auf die Suche nach dem Perfect Match.

Das leistet ein Brutto-Netto-Rechner

Ein Brutto-Netto-Rechner ist immer dann hilfreich, wenn man herausfinden möchte, welche Summe am Ende des Monats auf dem eigenen Konto landet. Hierfür muss zunächst das Bruttogehalt bekannt sein. In der Regel kann man dieses im Brutto-Netto-Rechner jährlich oder monatlich zur Berechnung eingeben.  

Weitere wichtige Aspekte sind, ob man verheiratet ist und welche Steuerklasse man hat. Wer Kinder hat, trägt deren Anzahl im Brutto-Netto-Rechner ein, um die – nicht unerheblichen – Kinderfreibeträge in die Berechnung einfließen zu lassen. Ehepartner teilen die Kinderfreibeträge üblicherweise untereinander auf, wenn beide berufstätig sind. Ebenso wichtig sind für das Ergebnis im Brutto-Netto-Rechner das Bundesland, in dem man lebt und die Krankenkasse, der man angehört. Denn deren Beiträge können variieren. In den Brutto-Netto-Rechner ist daher auch einzutragen, ob man privat krankenversichert ist: Diese Angabe wirkt sich ebenfalls auf das errechnete Nettogehalt aus.  

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt: So viele Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber

Vorm Bedienen des Brutto-Netto-Rechners sollte man sich darüber im Klaren sein, dass vom Bruttogehalt jede Menge abgezogen wird, sodass das Netto-Einkommen deutlich geringer ausfällt. Es gibt außerdem leider keinen fixen Prozentsatz für die Summe, die vom Bruttolohn bleibt. Denn von diesem werden, wie der Brutto-Netto-Rechner aufzeigt, vor allem die zwei großen Blöcke in Form von Sozialversicherung und Steuern abgezogen.

Die Beiträge zur Sozialversicherung bestehen aus 14,6 % Krankenversicherung, 18,6 % Rentenversicherung, 2,5 % Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung: 3,05 % mit Kindern und 3,30 % ohne Kinder.

Die Steuern schlagen ebenfalls zu Buche: Je nach Einkommenshöhe zahlt man 14-45 % Lohnsteuer. Der zu zahlende Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, kann also ebenfalls stark schwanken. Wer in der Kirche ist, zahlt zudem, je nach Bundesland, 8-9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer. Der Brutto-Netto-Rechner berechnet die Steuerlast auf Basis des Arbeitsentgelts. Wer zudem Nebeneinkünfte hat, zum Beispiel aus Vermietung, kann hierdurch in eine andere Steuerhöhe fallen. In diesem Fall sind die Angaben aus dem Brutto-Netto-Rechner natürlich nicht mehr zutreffend.

Wann sollte man den Brutto-Netto-Rechner einsetzen?

Der Brutto-Netto-Rechner ist immer dann sinnvoll eingesetzt, wenn Veränderungen anstehen. Ist etwa eine Hochzeit geplant oder steht die Geburt eines Kindes an? Dann ist es sinnvoll, sich mithilfe des Brutto-Netto-Rechners einmal einen Überblick zu verschaffen, inwieweit diese Veränderung sich auf das Nettogehalt auswirkt.

Wer eine Gehaltsverhandlung plant, tut gut daran, im Vorfeld den Brutto-Netto-Rechner zu Hilfe zu nehmen. Denn wenn man sich verkalkuliert, kann die ganze Mühe umsonst gewesen sein – und zwar dann, wenn die anfallenden Abgaben ebenfalls so stark steigen, dass sie das erkämpfte Gehaltsplus komplett aufzehren. Um diese böse Überraschung zu vermeiden, hilft es, den Brutto-Netto-Rechner einmal anders herum zu benutzen und ihn zu einem Netto-Brutto-Rechner zu machen.  

Überlegen Sie sich hierfür einfach das Nettogehalt, das Sie sich künftig vorstellen. Multiplizieren Sie es mit 1,3 oder 1,4 und setzen Sie diese Summe als Bruttolohn in den Brutto-Netto-Rechner ein. Rechnen Sie nun mit dieser Summe und justieren Sie so lange, bis das angezeigte Nettogehalt passt. Nun wissen Sie genau, mit welcher Brutto-Gehaltsvorstellung Sie in Ihre Gehaltsverhandlung einsteigen können.

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