Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Sie gibt alles für Ärzte: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 

Ärzte, aber auch medizinisches Personal im Allgemeinen, arbeiten in einem Umfeld, das den Arbeitsschutz großschreibt – und dieses aufgrund der erhöhten Gefahrenlage auch muss. Damit der Arbeitsschutz jederzeit eingehalten wird, sind mehrere übergeordnete Behörden beziehungsweise Genossenschaften im Einsatz. Zu ihnen zählen die Arbeitsschutzbehörde und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die BGW ist dabei die gesetzliche Unfallversicherung für nicht-staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.

Weil die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist, profitieren Ärzte jeden Tag von ihrer Mitgliedschaft. Tritt ein Schadensfall ein, kümmert sich die BGW um eine adäquate medizinische Versorgung und eine angemessene Entschädigung. Nach der Genesung sorgt die BGW dafür, dass Ärzte wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Ärzte, die angestellt arbeiten, sind grundsätzlich in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert. 

Über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die BGW ist so aufgebaut, dass ein versichertennaher Service gewährleistet ist. Sie steht ihren Mitgliedern bundesweit zur Verfügung, aufgeteilt auf zwölf Städte. Von dort aus bieten die Bezirksverwaltungen Hilfe bei Unfall oder Berufskrankheit und im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Für Grundsätzliches und allgemeine Fragen steht die Hauptverwaltung den Mitgliedern zur Verfügung.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist eine gesetzliche Unfallversicherung und somit ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Die Berufsgenossenschaft ist innerhalb der Sozialversicherung neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung angeordnet. Ihre Trägerinnen sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgaben wurden der BGW gesetzlich übertragen und sie führt sie unter staatlicher Aufsicht durch. 

Die strategischen Ziele der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege setzt sich strategische Ziele. Diese Schwerpunkte werden alle sechs Jahre neu definiert. So ist gewährleistet, dass die BGW sich immer aktuellen und neuen Herausforderungen stellt – und so dem stetigen Wandel in ihrem Umfeld Rechnung trägt.

Das Schwerpunktprogramm seit 2018 bildet aktuell die Grundlage für die zukunftsfähige Strukturierung und Bewältigung der derzeitigen Aufgaben. Das Ziel Nummer eins der BGW ist zurzeit die Prävention. Mithilfe systematisch eingesetzter Präventionsleistungen soll das Arbeitsschutzniveau in den Mitgliedsunternehmen erhöht werden.

Das zweite Ziel der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) betrifft die Rehabilitation. Sie wird künftig individuell geplant, was sich positiv auf die Genesung der Mitglieder auswirken soll.

Ziel drei verbessert die Betreuung der Mitglieder, indem Prävention und Rehabilitation enger zusammenarbeiten. Das vierte Ziel betrifft Forschung und Entwicklung. Hier nutzt die BGW wissenschaftliche und praxisbezogene Erkenntnisse, um qualitätsgesicherte Präventions- und Rehabilitationsprodukte zu entwickeln.

Punkt fünf widmet die BGW der Kommunikation: Denn diese soll in einer immer schnelleren Arbeits- und Medienwelt als moderne Partnerin für ein gesundes Berufsleben wahrgenommen werden. Mit Ziel sechs stellt die BGW ihren wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicher und die Betreuung der Mitgliedsunternehmen wird optimiert. Ziel sieben fördert die innovative und leistungsfähige IT der BGW unter dem Aspekt der digitalen Transformation. Ziel acht befasst sich mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) als einer attraktiven Arbeitgeberin.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist also in vielerlei Hinsicht stark für ihre Mitglieder. Ärzte können demnach recht sicher sein, bei einer zeitgemäßen und leistungsstarken gesetzlichen Unfallversicherung Mitglied zu sein.

Leistungsstark für Ärzte: Berufsgenossenschaft und Facharztvermittlung.de

Eines haben die gesetzliche Unfallversicherung für Ärzte und die Personalvermittlung für Ärzte Facharztvermittlung.de gemeinsam: Für Ärzte, die ihre Leistung in Anspruch nehmen, geben sie alles. Facharztvermittlung.de vereint all seine Ziele in dem Anbieten von Jobs, die den jeweiligen Ärzten wie maßgeschneidert passen.

Facharztvermittlung.de vermittelt deutschlandweit und in der Schweiz befristet oder unbefristet Assistenzärzte, Ärzte, Fachärzte, Oberärzte und Chefärzte in Top-Kliniken, medizinische Versorgungzentren (MVZ), Praxen und in die Forschung. Eine weitere flexible Option stellt die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) im ärztlichen Bereich dar. Als festangestellter Arzt in der ANÜ haben Sie größtmögliche Freiheit in der Einsatzgestaltung und genießen dabei die volle soziale Absicherung – unter anderem über die Berufsgenossenschaft.

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