Belegarzt

Belegarzt

Belegarzt: Die Verbindung zwischen Niederlassung und Krankenhaustätigkeit

Für Ärzte gibt es eine Reihe von verschiedenen Arbeitsmodellen. Eines davon ist die Möglichkeit, als Belegarzt tätig zu werden. Dies bedeutet, dass ein bereits niedergelassener Arzt zusätzlich einige Betten in einem Krankenhaus mit seinen Patienten belegen darf. Ein Belegarzt hat das Anrecht, seine Patienten in diesen Belegbetten vollstationär oder teilstationär zu behandeln. Dabei darf der Belegarzt alle durch das Krankenhaus bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel verwenden.

Der Belegarzt arbeitet zwar im Krankenhaus, wird aber nicht durch dieses bezahlt. Stattdessen rechnet der Belegarzt seine Leistungen nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab zulasten der Gesamtvergütung mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung ab. Um als Belegarzt tätig zu werden, ist zunächst die Erlaubnis des jeweiligen Krankenhauses notwendig. Weiterhin muss ein Mediziner, der als Belegarzt arbeiten möchte, die entsprechende Anerkennung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten.

Seit dem Jahr 2005 gilt es, für Belegpatienten gesonderte Fallpauschalen und Zusatzentgelte zu vereinbaren. Belegärzte tragen dazu bei, die ambulante und stationäre Versorgung von Patienten besser zu verzahnen. So werden als Nebeneffekt Kosten eingespart, da überflüssige Mehrfachuntersuchungen entfallen. 

Das Tätigkeitsfeld eines Belegarztes

Während das Belegarzt-System zum Beispiel in den USA oder der Schweiz Standard ist, führt es in Deutschland ein Nischendasein. Einer der wichtigsten Gründe dafür dürfte die Bezahlung sein. So verdienen Belegärzte zum Teil bis zu 50 Prozent weniger als angestellte Kollegen desselben Fachbereichs.

Dies ist einer der Gründe für die sinkende Zahl der Belegärzte. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sank die Zahl der Belegärzte zwischen 2009 bis heute um rund 22 Prozent auf nur noch 4.600. Vornehmlich seien es noch Vertreter der Fachrichtungen Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Orthopädie und Frauenheilkunde, die als Belegärzte arbeiteten. Darüber hinaus hat sich der KBV zufolge die Anzahl der belegärztlichen Behandlungen fast halbiert.

Da aber das System Belegarzt eine eigentlich hervorragende Lösung für einen nahtloseren Übergang zwischen Praxis und Krankenhaus sorgen könnte, ist die Politik an einer Lösung interessiert und hat eine Arbeitsgruppe zum Belegarzt-System gebildet. Sie hat zum Ziel, in der Zukunft einen gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich zu definieren, der unter anderem einheitlich vergütet wird. Demnach sollen die medizinischen Leistungen dort erbracht werden, wo es qualitativ und wirtschaftlich am sinnvollsten erscheint. Diese Forderung könne durch Belegärzte gut erfüllt werden. 

Hohe Arbeitsbelastung der Belegärzte

Neben der eher niedrigen Bezahlung von Belegärzten sind sie auch mit einer hohen Arbeitsbelastung konfrontiert. Denn von Belegärzten wird erwartet, dass sie zusätzlich zu ihrer Tätigkeit in der Praxis im Krankenhaus präsent sind, da ihre Patienten eine dortige Notfallbehandlung erwarten. Dieser hohe Einsatz entspricht vor allem nicht mehr dem Bedürfnis nach Work-Life-Balance, das insbesondere junge Ärzte mitbringen.

Kritiker bemängeln grundsätzlich am Belegarztwesen außerdem, dass der Belegarzt sich seine Patienten selbst einweise. Dieser Vorwurf beruhe aber auf veralteten Strukturen, in denen der Belegarzt heute nicht mehr steckt. Denn heute seien im Gegensatz zum früheren Einzelkämpfer-Dasein von Belegärzten kooperative Belegarztstrukturen üblich, sodass die Patientenversorgung der Belegpatienten jederzeit gleichwertig sichergestellt sei.
Der Bundesverband der Belegärzte hat bereits Vorschläge zur Optimierung des Belegarztwesens eingebracht. So könne vor allem eine Reform des Vergütungssystems Abhilfe schaffen. Ebenso wie ein Rollenwechsel des Belegarztes zu einem Kooperationsarzt, der sowohl im Krankenhaus als auch ambulant als ein Vertragsarzt auftritt. Die Zukunft des Belegarztmodells sei außerdem dadurch gesichert, dass es absolut rechtskonform sei. Demnach steht auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dem Thema Belegarzt offen gegenüber.

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