Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag – seine Bedeutung für Ärzte

Von einem befristeten Arbeitsvertrag ist immer dann die Rede, wenn die Beschäftigung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen soll. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird also nur auf eine vorher festgelegte Zeit geschlossen.

Sämtlichen Angestellten wird jedoch empfohlen, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anzustreben. Die Gründe dafür sind vielfältig und naheliegend. Denn finanzielle Planbarkeit und soziale Absicherung sind mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag auf lange Zeit sichergestellt. Ein befristeter Arbeitsvertrag hingegen sorgt für Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber befristete Arbeitsverträge mit einigen Auflagen versehen. So ist ein befristeter Arbeitsvertrag gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Üblich sind zum Beispiel vorbestimmte Projektzeiträume, Elternzeitvertretungen oder eine Befristung zur Erprobung. Liegen diese Voraussetzungen für eine Befristung des Arbeitsvertrages vor, kann der Arbeitgeber die Befristung sogar beliebig oft verlängern.

Wenn mit einem angestellten Arzt ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird, muss der Arzt wissen, ob ein solcher sachlicher Grund vorliegt. Ist dies nicht der Fall, darf die Befristung – auch mit Verlängerungen – längstens zwei Jahre umfassen. Wichtig zu wissen: Vor allem Frauen mit Kinderwunsch sollten von dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages Abstand nehmen, weil auch während des Mutterschutzes und der Elternzeit ein befristeter Arbeitsvertrag – auch eines Arztes – auslaufen darf.  

Liegt ein befristeter Arbeitsvertrag vor, sollten angestellte Ärzte mindestens drei Monate vor dessen Ablauf ihren Arbeitgeber fragen, ob eine Verlängerung oder Entfristung angedacht ist. Denn nur so können sie rechtzeitig in Erfahrung bringen, wie es beruflich weitergehen soll.

Ein befristeter Arbeitsvertrag und seine Besonderheiten bei Ärzten

Grundsätzlich gelten hinsichtlich eines befristeten Arbeitsvertrages für Ärzte dieselben Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Unter Ärzten gibt es zusätzlich die Sonderbestimmung, dass diese Regelungen auch und vor allem dann greifen, wenn der Arzt angestellt ist, um sich inhaltlich weiterzubilden oder zum Facharzt ausbilden zu lassen. Damit ein befristeter Arbeitsvertrag in einem solchen Fall möglich ist, muss jedoch ganz klar festgelegt worden sein, welche Ausbildungsziele in welchem Zeitraum durch den Arzt zu erreichen sind. Die Weiterbildung während der befristeten Anstellung des Arztes muss zudem klar strukturiert sein.

Für approbierte Ärzte in Weiterbildung wurde somit ein zusätzlicher Grund geschaffen, der einen befristeten Arbeitsvertrag rechtfertigt. Hintergrund ist der sogenannte „Arzt im Praktikum“. Dieses Modell hat das Ziel einer stärkeren Fluktuation von Ärzten in Krankenhäusern. Tierärzte, Zahnärzte und in wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Mediziner sind jedoch von dieser Regelung zum befristeten Arbeitsvertrag ausgenommen. Die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages von Ärzten besitzt weiterhin die Besonderheit, dass die Befristung sich über einen vergleichsweise langen Zeitraum hinziehen kann. Sie darf acht oder in Einzelfällen sogar zehn Jahre betragen.

Hintergrund der Diskussion, wann ein befristeter Arbeitsvertrag sinnvoll und zulässig ist, sei der steigende Kostendruck im Gesundheitswesen, so das Ärzteblatt. Von befristeten Arbeitsverträgen für Ärzte versprächen Klinik-Träger sich weiterhin eine höhere Planungssicherheit, aber auch die Möglichkeit, Mitarbeiter vor einer möglichen Festanstellung ausführlich hinsichtlich ihrer Eignung beurteilen zu können. Weiterhin bestünde ein Interesse der Klinik-Träger an der Minimierung von Risiken personeller Art und befristete Arbeitsverträge würden deshalb favorisiert: etwa hinsichtlich des Kündigungsschutzes bei Schwangerschaften, Schwerbehinderungen oder Mitgliedschaften im Betriebsrat.  

Befristeter Arbeitsvertrag für Ärzte – auch bei Facharztvermittlung.de

Das Karrierenetzwerk Facharztvermittlung.de hat sich zum Grundsatz gemacht, qualifizierten Fachärzten, Oberärzten oder Assistenzärzten jegliche beruflichen Möglichkeiten zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund kann auch eine Anstellung vermittelt werden, der ein befristeter Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Hintergrund ist in einem solchen Fall, Fachärzten auch den Zugang zu besonders interessanten, fachlich weiterbringenden, aber befristeten, Anstellungen zu ermöglichen.

Möchte ein Facharzt im Rahmen der ärztlichen Zeitarbeit für Facharztvermittlung.de tätig werden, erwartet ihn jedoch grundsätzlich eine unbefristete Festanstellung. Da er jedoch in diesem Rahmen und mit seiner Zustimmung bei verschiedenen Klinik-Trägern eingesetzt wird, erhält er als festangestellter Arzt bei Facharztvermittlung.de dank der verschiedenen Einblicke ebenfalls gewisse Weiterbildungsmöglichkeiten.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann kontaktieren Sie uns! Ob Vermittlung in einen befristeten Arbeitsvertrag oder chancenreicher Einsatz in der Zeitarbeit: Facharztvermittlung.de hat die angemessenen Jobs für hochqualifizierte Ärzte!

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