Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Gelungenen Arbeitsvertrag unterzeichnen – Dank Facharztvermittlung.de

Ein Arbeitsvertrag beinhaltet viele Komponenten. Zum einen ist es das gute Gefühl der Sicherheit, eine Position fest innezuhaben, die den eigenen Qualifikationen und auch den Gehaltsvorstellungen entspricht. Andererseits bedeutet ein unterzeichneter Arbeitsvertrag auch das Ende einer Suche nach diesem, nun erreichten, Karrierepunkt.

Für Ärzte wird es vermutlich so gut wie nie eine zeitliche Lücke zwischen zwei Arbeitsverträgen geben – eher greifen sie nahtlos ineinander. Denn Ärzte müssen nicht bangen, ob sie einen Job bekommen, sondern höchstens, ob es der richtige ist. Wenn ein Arzt einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, steht immer im Vordergrund, dass dieser seiner Karriere zuträglich sein sollte. 

Der hilfreiche Partner an der Seite von Ärzten, die den perfekten Arbeitsvertrag wünschen, ist der Personalvermittler Facharztvermittlung.de. Er ist spezialisiert darauf, Arzt-Karrieren mit perfekt matchenden Stellenangeboten gezielt zu fördern. Auf Wunsch sind die Personalexperten von Facharztvermittlung.de zudem beratend tätig, wenn es um die Feinheiten im Arbeitsvertrag geht.

Der Arbeitsvertrag juristisch betrachtet

Ein Arbeitsvertrag ist im Feld des Arbeitsrechts angesiedelt. Gemäß deutschem Recht ist ein Arbeitsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern, der ein Arbeitsverhältnis begründet. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages werden die beiden Parteien zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber gemäß Arbeitsvertrag kann eine natürliche Person ebenso sein wie eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche juristische Person. Zum Arbeitnehmer kann hingegen nur eine natürliche Person werden. Sind beide Seiten sich einig, kommt letztlich der Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme desselben zustande.

Der Arbeitsvertrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden – grundsätzlich kann er sogar als mündlicher Vertrag geschlossen werden. Doch auch in diesem ungewöhnlichen Fall muss der Arbeitgeber nach spätestens vier Wochen die Vertragsbedingungen in schriftlicher Form vorlegen. Der Inhalt eines Arbeitsvertrages kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Liegt jedoch – wie im Fall von Ärzten – ein Tarifvertrag zugrunde, sind dessen arbeitsrechtliche Vorgaben bindend.

Das beinhaltet ein Arbeitsvertrag

Einige Bestandteile sind üblich für einen Arbeitsvertrag: so etwa Angaben zu Beginn, Dauer und Ende eines Arbeitsverhältnisses. Ebenso häufig finden sich in einem Arbeitsvertrag Details zu Befristung, Probezeit und der Kündigungsfrist. Diese Daten werden ergänzt um detaillierte Angaben zur Arbeitsleistung, der Arbeitszeit oder um Regelungen zum Urlaub.

Eine der wichtigsten Angaben für den Arbeitnehmer ist das Gehalt bzw. die Vergütung. Das Arbeitsentgelt kann grundsätzlich entweder ein Festgehalt, ein Zeitlohn oder ein Akkordlohn sein – abhängig von der Branche. Zulagen oder vermögenswirksame Leistungen sowie weitere Vereinbarungen sind ebenfalls schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten. Hinzu kommen Regelungen zu Nebenpflichten sowie Schlussbestimmungen.

Für Ärzte, die gemäß Tarif bezahlt werden, sind zusätzliche Angaben wichtig. Diese können sich auf die Vergütung von Zusatzdiensten, Nachtschichten und ähnliches beziehen. Deshalb sind sie ein wichtiger Bestandteil von Arbeitsverträgen für Ärzte.

Diese Begriffe fallen im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag kann ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründen. Außerdem gehen mit einem Arbeitsvertrag Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einher. Der Arbeitgeber geht mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages die Pflichten zur Fürsorge, zur Beschäftigung, zur Urlaubsgewährung und weitere ein. 

Außerdem ist im Zusammenhang mit der Umsetzung des Arbeitsvertrages gelegentlich von sogenannten Leistungsstörungen die Rede. Seitens des Arbeitgebers kann eine solche eintreten, wenn er das Gehalt nicht pünktlich zahlt. Doch solche Leistungsstörungen kann auch der Arbeitnehmer verursachen. Ein Beispiel wäre, dass er plötzlich nicht mehr arbeiten kann – ob aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen.

Ein Arbeitsverhältnis endet gemäß der im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen, sobald eine der Parteien eine Kündigung verfasst. Sollte der Arbeitnehmer versterben, endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

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Mediziner, die an einer ansehnlichen Karriere interessiert sind, brauchen stets einen Arbeitsvertrag, der alle relevanten Punkte verbindlich regelt. Einen solchen Arbeitsvertrag erhalten Mediziner, wenn sie zum Beispiel einen Arbeitsplatz bei einem ansprechenden Klinik-Träger innehaben.

Zu diesem kommen Ärzte am besten, wenn sie mit einem spezialisierten Personalvermittler wie Facharztvermittlung.de zusammenarbeiten. Um schneller zum gewünschten Arbeitsvertrag zu gelangen, müssen qualifizierte Fachärzte sich lediglich innerhalb von drei Minuten im Karrierenetzwerk von Facharztvermittlung.de eintragen. Alles Weitere übernehmen die Job-Experten.

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