Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung – flexibles Jobmodell für Fachärzte

Wer als Honorararzt tätig war, profitierte von diversen Vorteilen: Neben einem ansprechenden Einkommen lockten Flexibilität und eine unbürokratische Arbeitsweise. Da Honorarärzte jedoch gemäß einem Entscheid des Bundessozialgerichtes – vor allem in Krankenhäusern – weisungsgebunden und damit sozialversicherungspflichtig anstelle unternehmerisch frei tätig waren, ist die Beschäftigung als Honorararzt seither nicht mehr zulässig.

Alle bisherigen Honorarärzte würden daher formal nun als Angestellte der jeweiligen Klinik gelten – und damit nicht mehr als Selbstständige. Somit ist bei den betreffenden Ärzten hinsichtlich ihrer Karriere nun ein Umdenken gefragt.

Früher Honorararzt – und jetzt?

Immerhin rund 1.500 bis 6.000 Ärzte in Deutschland waren bislang als Honorarärzte tätig, so schätzt der Bundesverband der Honorarärzte. Diese vierstellige Zahl an Ärzten dürfte sich nun auf die Suche nach adäquaten Alternativen begeben. Denn die bislang im Rahmen einer großen Flexibilität und Selbstbestimmung Tätigen haben andere Ansprüche an ein Arbeitsumfeld als Ärzte, die seit jeher die sicheren, aber begrenzten, Vorzüge einer Festanstellung schätzen. Deshalb könnte vor allem für bisherige Honorarärzte die Arbeitnehmerüberlassung eine passende neue Möglichkeit sein.

Denn Ärzte finden bei spezialisierten Zeitarbeits- und Personalvermittlungsfirmen wie Facharztvermittlung.de Arbeitsmodelle, die sowohl sicher als auch flexibel sind. Ärzte sind bei Facharztvermittlung.de festangestellt und werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Top-Träger entliehen. Zur Dauer der Einsätze und zu weiteren Modalitäten haben Assistenzärzte, Oberärzte oder Chefärzte selbstverständlich ein großes Mitspracherecht. Auch als in der Arbeitnehmerüberlassung Tätige dürfen qualifizierte Ärzte überdies von den aus der Zeit als Honorararzt bekannten, guten Konditionen ausgehen.

Ärzte, die bei Facharztvermittlung.de im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung festangestellt sind, agieren mitbestimmend und auf Augenhöhe. Denn der Spezialist für ärztliches Personal weiß die hohe Qualifikation von Ärzten in jeder Hinsicht zu schätzen und gewährt daher ein hohes Maß an Mitbestimmung.

Ärzte in der Arbeitnehmerüberlassung als Chance für Klinik-Träger und Praxen

Wenn Ärzte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für Träger tätig werden, ist dies gewinnbringend für beide Parteien. Denn Klinikträger benötigen schnelle und verlässliche Personallösungen, nachdem die bislang fest eingeplanten Honorarärzte nun wegfallen. Um die Leerzeiten in OPs und Co. schnell auszugleichen, bietet Facharztvermittlung.de mit seinem Angebot eine adäquate Lösung. Denn mit dem Modell der Arbeitnehmerüberlassung lassen sich zügig die notwendigen, hervorragend qualifizierten Fachärzte vermitteln.

Diese Personal-Option kommt Klinik-Trägern in Deutschland und der Schweiz zugute – denn die Arbeitnehmerüberlassung ist durch Facharztvermittlung.de jederzeit bestens koordiniert. Dies ist möglich, weil Facharztvermittlung.de stets größten Wert auf die Pflege jahrelanger Kontakte zu herausragenden Medizinern legt. Diese Kontakte zu Fachärzten, Oberärzten und Chefärzten ermöglichen, dass Personalengpässe in Kliniken sich schnell und passgenau lösen lassen. 

Arbeitnehmerüberlassung – vorteilhaftes Modell für Ärzte

Sie fühlen sich angesprochen und möchten über Facharztvermittlung.de im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als Arzt tätig werden? Dann wird Ihr weiterer Weg wie folgt sein. Facharztvermittlung.de schließt mit Ihnen einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab, dessen Bedingungen selbstverständlich Ihrer hohen Qualifikation als Facharzt entsprechen. Sie werden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zum einen gemäß Ihrer Spezialisierung eingesetzt – zum anderen bestimmen Sie zum großen Teil selbst mit, wo und wie Sie eingesetzt werden. Ob Krankenhaus oder Arztpraxis, Voll- oder Teilzeit, mit Zusatzdiensten oder ohne – wählen Sie im Rahmen der flexiblen Arbeitnehmerüberlassung Ihren Favoriten.

Bei aller Flexibilität dieses Arbeitsmodells kommen Ihnen alle Vorteile einer Festanstellung zugute, etwa die Lohnfortzahlung auch während des Urlaubs. Dass diese Vorzüge auch im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Anwendung kommen, regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses stellt zudem den Garantielohn sicher, der überdies durch den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen (iGZ) reglementiert ist. Ärzte, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Träger tätig werden, sind somit den dort festangestellten Medizinern hinsichtlich Gehalt und Sozialleistungen gleichgestellt. 

Ein weiterer großer Vorteil der Arbeitnehmerüberlassung besteht für Ärzte in der Option, ähnlich viele Chancen nutzen zu können wie ein Honorararzt. Bewähren Sie sich innerhalb einer kurzen Zeit bei diversen Klinik-Trägern und erweitern Sie Ihren Erfahrungsschatz auf diese Weise rapide. Dieses Angebot der Arbeitnehmerüberlassung kommt vor allem jungen Ärzten zugute, die noch am Anfang ihrer medizinischen Laufbahn stehen. 

Eine Gruppe, der die flexibel Arbeitnehmerüberlassung in jedem Fall zugutekommt, sind Eltern. Denn natürlich gibt es auch unter Ärzten Mütter und Väter, die nach der Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren – und nun passende Arbeitszeitmodelle suchen. Im Arztberuf ist dies, zugegeben, sehr schwierig. Daher kommt hier die flexible Arbeitnehmerüberlassung zum Tragen. Klammern Sie zum Beispiel Schichten oder Dienste aus, die mit der Betreuung Ihres Kindes kollidieren. Vor allem Alleinerziehende profitieren von dieser Möglichkeit im Zuge Arbeitnehmerüberlassung.

Arbeitnehmerüberlassung: längst bewährt und darum gut

Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung ist keine neue Erfindung. In Deutschland gab es in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts einen ersten Vorstoß. Bis allerdings eine verbindliche rechtliche Regelung folgte, vergingen noch einige Jahre: das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde erst 1972 erlassen. Es hielt erstmalig die Bedingungen zum Schutze der Arbeitnehmerrechte fest.

Auch heute noch gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als rechtliche Basis für die Arbeitnehmerüberlassung – allerdings in einer überarbeiteten Form. Das AÜG ermöglicht heute daher auch ehemaligen Honorarärzten, alle Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung zu nutzen. Denn sie bietet qualifizierten Fachärzten eine Karriere nach Ihren Vorstellungen: voller Abwechslung, Spannung und Herausforderung.

Bei aller Flexibilität kann aus der Arbeitnehmerüberlassung durchaus eine passende Festanstellung entstehen – da Träger und Ärzte sich während dieser Zeit bereits kennen- und schätzen lernen können. Somit ist der Schritt in eine für beide Seiten passende Festanstellung durch die Arbeitnehmerüberlassung bestens vorbereitet.

Für diesen Karriere-Step ist Facharztvermittlung.de ebenfalls prädestiniert: Denn wir vermitteln bestens qualifizierte Ärzte in der Arbeitnehmerüberlassung – sind aber genauso spezialisiert auf das adäquate Besetzen vakanter Arztstellen bei Top-Trägern.

Sie als hervorragend ausgebildeter Facharzt können mithilfe von Facharztvermittlung.de eine Vielfalt beruflicher Möglichkeiten nutzen: Sie brauchen nur zu wählen.

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